Führung

Umfeld


Führung

Wir führen RBA ein und haben bereits die Menschenrechtsrichtlinie „Code of Practice for Sustainable Development of Enterprises“ in die Regel aufgenommen. Auf Fragen im Zusammenhang mit dem aufsichtsrechtlichen Impact Management werden entsprechende Regeln angewendet.

Wir führen jedes Jahr regelmäßig interne Revisionen durch. Bei größeren Änderungen bei Verstößen gegen Kartellgesetze oder relevante Vorschriften wird die Prüfung unregelmäßig durchgeführt. Im Rahmen der Informationssicherheitsprüfung prüfen wir, ob die Computeraufzeichnungen (einschließlich E-Mails) der betreffenden Kollegen einen Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften des Kartellrechts oder einen Verstoß gegen diese Vorschriften darstellen.

Antikorruptionsrichtlinien und Schulungen werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 eingeleitet. Obwohl sich die Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen zur Korruptionsbekämpfung im ersten Quartal noch in der Planungsphase befinden, haben die internen Mitarbeiter den „Letter of Integrity and Self-Sign“ unterzeichnet. Disziplin Commitment“ und die Abschlussquote beträgt 100 %.